KH
Kreishandwerkerschaft Westfalen-Süd

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28.09.2020

Rechtswissen kompakt: Fünf Experten referieren beim KH-Rechtstag

Kreishandwerkerschaft bietet Mitgliedsbetrieben hochkarätige Fachvorträge

Siegen. Zu einem „KH-Rechtstag“ hat die Kreishandwerkerschaft Westfalen-Süd ihre Mitgliedsbetriebe kürzlich – unter Einhaltung der geltenden Abstands- und Hygieneregelungen – in das Haus der Siegerländer Wirtschaft eingeladen. In fünf informativen Fachvorträgen thematisierten Praktiker verschiedene rechtliche Fragestellungen, die für die Inhaber von Handwerksbetrieben relevant sind.

In dem Dickicht von Gesetzen und Regelungen den Überblick zu behalten und immer auf dem aktuellen Stand zu bleiben, ist für Betriebsinhaberinnen und -inhaber neben den Herausforderungen des Tagesgeschäfts eine zeitraubende Angelegenheit. Deshalb bietet die Kreishandwerkerschaft Westfalen-Süd regelmäßig ihren Mitgliedsbetrieben einen „KH-Rechtstag“, an, bei dem an einem Nachmittag relevante rechtliche Fragestellungen behandelt wurden.  Dieses Mal standen anschauliche und kompakte Fachvorträge  zum Insolvenzverfahren, zur Vorsorgevollmacht, zum betrieblichen Forderungsmanagement, zu aktuellen Fragen des Arbeitsrechts sowie zur GmbH-Geschäftsführerhaftung auf dem Programm. Geschäftsführer Jürgen Haßler, der die Veranstaltung eröffnete, freute sich über die gute Teilnehmerresonanz: „Ich bin sicher, die Zeit, die in den heutigen Nachmittag gesteckt wird, ist gut investierte Zeit“, so Jürgen Haßler.

Insolvenz und Vorsorgevollmacht im Unternehmensbereich

Los ging es mit dem Vortrag von Rechtsanwalt Henning May aus der Kanzlei Lehmkühler in Bonn zum Thema „Insolvenz in der Geschäftsbeziehung – Risiken als Gläubiger und Schuldner“. Der Fachanwalt für Insolvenzrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht berichtete aus seiner täglichen Praxis und nahm dabei insbesondere die Gründe für ein Insolvenzverfahren sowie dessen Ablauf in den Blick. Mit wertvollen praktischen Tipps zur Risikominimierung rundete Herr May seine Ausführungen ab und sorgte für den ein oder anderen verblüfften Blick bei seinen Zuhörern. Beim anschließenden Vortrag von Rechtsanwalt und Notar Andreas Zeppenfeld aus Olpe ging es um die „Vorsorgevollmacht im Unternehmensbereich“. Der Experte machte vor dem Hintergrund seiner langen Berufserfahrung deutlich, warum weitreichende Vorsorgevollmachten der Unternehmer wichtig für das Unternehmen sowie das persönliche Umfeld sind und worauf es dabei formal und inhaltlich ankommt.

Gutes Forderungsmanagement zahlt sich aus

Stefan Simon, juristischer Referent der Kreishandwerkerschaft Westfalen Süd, widmete sich dem Thema „Forderungsmanagement – Gute Vorbereitung zahlt sich aus“. Dabei gab er Tipps zur Optimierung des betriebseigenen Forderungsmanagements und ging auf die formalen Anforderungen an die Geschäftspapiere, die Herbeiführung der Fälligkeit bei handwerkstypischen Verträgen sowie das Mahnverfahren und die unterstützende Rolle der Kreishandwerkerschaft für ihre Mitgliedsbetriebe ein. „Ein konsequentes Forderungsmanagement dient dem eigenen Unternehmen und sonst niemandem“, betonte Stefan Simon.

Aktuelles aus dem Arbeitsrecht

Weiterer Referent war der Direktor des Arbeitsgerichts Siegen und Vorsitzender der 3. Kammer Sebastian Schulte. Der Arbeitsrechtsexperte hatte brandaktuelle Fallbeispiele sowie die rechtlichen Gesichtspunkte dazu im Gepäck. Durch die Corona-Pandemie ergäben sich bisher ungeklärte arbeitsrechtliche Fragen: Wann besteht Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers, wenn sich ein Mitarbeiter in Quarantäne befindet? Ist ein Arbeitnehmer bei einer symptomlosen Corona-Infektion arbeitsunfähig oder besteht ein Beschäftigungsverbot? Zahlreiche Fragen an den Experten aus dem Publikum zeigten, dass die KH bei der Auswahl des Themas und des Referenten ins Schwarze getroffen hat. 

Geschäftsführerhaftung – Pleiten, Pech und Pannen

Abschließend referierte Dr. Nefail Berjasevic (LL.M.), Rechtsanwalt aus der Kanzlei Oppenhoff & Partner in Köln zum Thema „Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers – Pleiten, Pech & Pannen“. Dabei machte er den Unterschied zwischen Innen- und Außenhaftung deutlich und ging insbesondere auf die Auswirkungen der vorübergehenden Corona-Sonderregelungen in der Insolvenzverordnung auf das Sozialversicherungsrecht und auf die Haftungstatbestände für Geschäftsführer ein. Auch er geizte nicht mit praktischen Tipps an die Anwesenden, wie sie sich bestmöglich gegen Haftungsrisiken schützen können.

Stefan Simon, Organisator des Rechtstags, bedankte sich abschließend bei den Referenten: „Wir haben heute einen guten Rundumschlag gesehen und viele aktuelle Fragen unserer Mitgliedsbetriebe – auch im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie – wurden von ihnen umfassend beantwortet. Herzlichen Dank für die Tipps, die unseren Mitgliedsbetrieben die tägliche Arbeit erleichtern werden“. 

Dr. Nefail Berjasevic referierte über „Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers – Pleiten, Pech & Pannen“.

Text und Foto(s): TEXTWERK ATTENDORN, Rebecca Dalhoff, Attendorn