KH
Kreishandwerkerschaft Westfalen-Süd

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06.11.2019

Arbeitsrecht: Kreishandwerkerschaft gibt Antworten

Siegen. Zu einer Infoveranstaltung zum Thema „10 Thesen aus dem Arbeitsrecht – richtig oder falsch?“ hat die Kreishandwerkerschaft (KH) Westfalen-Süd kürzlich ihre Mitgliedsbetriebe ins Haus der Siegerländer Wirtschaft eingeladen. Rund 70 Interessierte aus unterschiedlichen Gewerken waren der Einladung gefolgt, um sich zum Thema Arbeitsrecht zu informieren. 

Jürgen Haßler, Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Westfalen-Süd, und sein Kollege  Assessor Stefan Simon, gingen in der etwa 2-stündigen Veranstaltung auf zehn weit verbreitete Thesen (Irrtümer) aus dem Arbeitsrecht ein. Dabei wurde klar, dass die individuellen Annahmen einiger anwesenden Unternehmerinnen wie Unternehmer und die rechtlichen Regelungen nicht immer konform gingen. Die beiden Referenten beantworteten Fragen wie „Darf der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter während einer Arbeitsunfähigkeit kündigen?“ oder „Darf der Arbeitnehmer während der Arbeitsunfähigkeit verreisen?“. Auch auf die Frage „Darf ein Arbeitnehmer einer Nebenbeschäftigung nur mit Genehmigung des Arbeitgebers nachgehen?“ hatte Stefan Simon die rechtlich korrekte Antwort. „Grundsätzlich darf ein Arbeitnehmer andere Arbeitsverhältnisse annehmen. Dabei gibt es natürlich rechtliche Rahmenbedingungen wie die Arbeitszeitordnung, die beachtet werden müssen. Selbstverständlich darf der Arbeitnehmer auch nicht etwa in Konkurrenztätigkeit/ Wettbewerb zu seinem Hauptarbeitgeber treten. Die Anzeigepflicht und Zustimmung des Arbeitgebers ist aber nicht automatisch erforderlich, sondern sollte extra im Arbeitsvertrag vereinbart sein“, erklärt der Experte aus Sundern, der seit kurzem das Team der Kreishandwerkerschaft Westfalen-Süd verstärkt. Außerdem gaben Jürgen Haßler und Stefan Simon einige nützliche Hinweise und Tipps, die deutlich machten, worauf es im Arbeits- und im damit verbundenen Vertragsrecht ankommt.

Hilfe bei arbeitsrechtlichen Problemen im Betrieb

Mit dem umfangreichen Thema Arbeitsrecht stehen die Unternehmen jedoch nicht alleine da. Die Kreishandwerkerschaft Westfalen-Süd, die derzeit vier kompetente Ansprechpartner für rechtliche Belange beschäftigt, bietet umfassende Beratung, Begleitung und Übernahme von arbeitsrechtlichen Verfahren. „Sparen Sie Zeit, Geld und Nerven und kommen Sie bei Problemen rechtzeitig zu uns. Wir haben Fachleute, die Ihnen zur Seite stehen. Nutzen Sie das“, so der Appell von Jürgen Haßler.  Auch Kreishandwerksmeister Frank Clemens riet den Betrieben, sich rechtzeitig an die Fachleute in der Kreishandwerkerschaft zu wenden. Er weiß worauf es ankommt: Als ehrenamtlicher Arbeitsrichter hat er schon so manchen Fall erlebt. Im Anschluss gab es Gelegenheit zum persönlichen Gespräch und Austausch mit beiden Referenten.

Stefan Simon, neuer juristischer Mitarbeiter bei der Kreishandwerkerschaft Westfalen-Süd, räumte mit so manch weit verbreitetem Irrtum rund um das Thema Arbeitsrecht auf.

Text und Foto(s): TEXTWERK ATTENDORN, Rebecca Dalhoff