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Kreishandwerkerschaft Westfalen-Süd

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02.02.2021

Friseurbetriebe in Not retten: JETZT handeln!

Siegen, den 01.02.2021 Die Friseurbetriebe in Nordrhein-Westfalen mussten aufgrund der geltenden Corona-Schutzverordnung der Landesregierung seit dem 16.12.2020 geschlossen bleiben.Die Wiedereröffnung der Betriebe ist nicht in Sicht. Helfen bei der Bewältigung der wirtschaftlichen   Folgen   sollten   den   betroffenen   Betrieben   die   staatlichen Wirtschaftshilfen,   jüngst   die   sog.   „Überbrückungshilfe   III“   sowie   die   sog.„Neustarthilfe“. Ziel beider Hilfsprogramme ist es, Umsatzeinbrüche auszugleichen und durch eineanteilige Fixkostenerstattung für Betriebsausgaben die betroffenen Unternehmen zu unterstützen.

Außer Betracht bleibt, dass mit den entfallenden Umsätzen auch keine Gelder für  die  Entnahme   eines Unternehmerlohns  zur  Bestreitung  des privaten Lebensunterhalts zur Verfügung stehen. Insofern ist auch das nordrhein-westfälische Sonderprogramm   „NRW   Überbrückungshilfe   PLUS“   für   die   Friseur-   und Kosmetikbetriebe   keine   Hilfe,   da   für   deren   Erhalt   die   Erfüllung   der Förderbedingungen für die Überbrückungshilfe II gefordert wird.

Die Friseurbetriebe erfüllen diese Bedingungen jedoch mehrheitlich nicht. Eventuelle   Rücklagen   in   Form   von   Eigenkapital   sind   in   vielen   Fällen   bereits aufgebraucht. Friseure – als Dienstleister, Arbeitgeber und Steuerzahler von Politik und   Gesellschaft   geschätzt   –   erfahren   unzureichende   Unterstützung.  

Dazu Obermeisterin Andrea Simon: „Das ist nicht hinnehmbar und muss von der Politik schnellstmöglich angepasst werden.“ Der   Westdeutsche   Handwerkskammertag   (WHKT)   und   der   Zentralverband   des Deutschen Handwerks (ZDH) haben einen Appell an die Politik gerichtet, schnell und effektiv zu handeln.  „Diesem   Aufruf   können   wir   uns   als   regionale   Vertretung   desHandwerks   nur   anschließen“, so der Geschäftsführer der KreishandwerkerschaftWestfalen-Süd Jürgen Haßler.