KH
Kreishandwerkerschaft Westfalen-Süd

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14.11.2014

Erster KH-Rechtstag traf ins Schwarze

 

PM Kreishandwerkerschaft Westfalen-Sd

 

Erster KH-Rechtstag traf ins Schwarze

Kreuztal. Nach der Kündigung zog der Arbeitnehmer vor Gericht und machte eine Rechnung auf: Mehr als 300 Überstunden hätten sich in den letzten Jahren angesammelt – die wollte er nun auch noch bezahlt haben. Aber ganz so einfach, wie er sich das vorstellte, lief die Sache nicht: „Überstundenprozesse haben für Arbeitnehmer häufig nur geringe Aussicht auf Erfolg“, sagt Holger Perschke. Meistens ist es  dem Arbeitnehmer nach langer Zeit kaum noch möglich, seinen Anspruch auch zu beweisen, denn er hat dabei eine umfangreiche Darlegungslast.

Dennoch gibt es auch für den Arbeitgeber wichtige Regeln, die er zu beachten hat. Damit befassten sich Handwerker aus der Region beim „Rechtstag“ der Kreishandwerkerschaft im Kreuztaler Aus- und Weiterbildungszentrum Bau. Mit Holger Perschke und vier weiteren Referenten standen den Teilnehmern ausgewiesene Experten zur Verfügung. Holger Perschke, Richter am Arbeitsgericht Siegen, befasste sich zum Auftakt mit dem Thema „Überstundenanordnung und Vergütung“. Dass es mit Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Arbeitsvertrag, Arbeitszeitgesetz und nicht zuletzt dem Bürgerlichen Gesetzbuch viele Quellen für Regelungen gibt, die es zu beachten gilt, macht das Thema für juristische Laien nicht leicht überschaubar. Holger Perschke jedoch verstand es, den recht trockenen Stoff unterhaltsam zu präsentieren. Zum Beispiel, sagte er, wäre doch für einen Arbeitgeber „eine Flatrate schön. Da steht dann im Vertrag, dass alle erforderlichen Überstunden abgegolten sind“. Oder auch, dass es für Überstunden und Mehrarbeit keine weitergehende Vergütung gibt. Doch selbst, wenn der Arbeitnehmer so etwas unterschrieben haben sollte: „Solche Klauseln sind unwirksam. Der Arbeitgeber hätte es damit in der Hand, das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung einseitig zu beeinflussen. Der Mitarbeiter muss aber bei Vertragsunterzeichnung wissen, was auf ihn zukommt. „Steht zum Beispiel eine Klausel im Vertrag, dass die ersten zehn Überstunden im Monat 'mit drin' sind, dann ist das klar und verständlich.“

Nach dem spannenden Parforceritt durch einen wichtigen Bereich des Arbeitsrechts widmeten sich die Teilnehmer in einem zweiten Modul dem Familienrecht. Der Rechtsanwalt und Notar Andreas Zeppenfeld informierte über Vorsorgeregelungen im privaten und unternehmerischen Bereich, wie Vorsorgevollmachten, Patienten und Betreuungsverfügungen. Das Verkehrsrecht hat für viele Handwerksbetriebe ebenfalls große Bedeutung.

Grund genug für die Kreishandwerkerschaft, beim Rechtstag zu diesem Thema ein weiteres Modul anzubieten. Mit der „Reform der Flensburger Verkehrssünderkartei und deren Auswirkungen auf die Praxis“ befasste sich Rechtsanwalt Ralph Krämer. Seit Mitte des Jahres gibt es nämlich zahlreiche Neuerungen: Im neuen „Fahreignungsregister“ werden beispielsweise Verstöße gegen vorgeschriebene Abmessungen oder gegen die Ladungssicherungspflichten mit Punkten bedacht.

Zu den Folgen mangelhafter Bauleistungen und DIN-Normen referierte der Richter am Oberlandesgericht Hamm, Dr. Mark Seibel, und im fünften Modul erläuterte Carsten Sieg den Teilnehmern einige Fallstricke des Wettbewerbsrechts. Er widmete sich der rechtssicheren Gestaltung von Internetseiten und typischen Fehlern.

„Spannende Themen“ hatte der Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Westfalen-Süd, Jürgen Haßler, zu Beginn des Tages versprochen. Am Abend stand fest: Für die Mitglieder der Handwerksinnungen, die dieses Angebot der Kreishandwerkerschaft in großer Zahl annahmen, hatte sich die Teilnahme am „Rechtstag“ sicherlich gelohnt. So viele wichtige und im betrieblichen Alltag äußerst nützliche Informationen, von versierten Fachleuten aufbereitet und vorgetragen, gibt es in derart kompakter Form sonst kaum.
Rechtstag 003600Überstundenanordnung und Vergütung war das Thema des Siegener Arbeitsrichters Holger Perschke



 
 
 

Text und Fotos: Klaus Peter Eilert, Mediaservice Südwestfalen